Umweltrichtlinien - Hinweis zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Batterien
Hinweis zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer getrennten Erfassung zuzuführen und einer geeigneten Sammel- oder Rücknahmestelle zu übergeben.
Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Elektro- und Elektronikgeräten weist darauf hin, dass diese nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen sind.
Die getrennte Sammlung von Altgeräten ermöglicht die Wiederverwendung und das Recycling wertvoller Rohstoffe und trägt zum Schutz von Umwelt und Gesundheit bei.
Entnahme von Batterien und Akkus
Sofern das Elektrogerät Batterien oder Akkus enthält, die ohne Zerstörung des Gerätes entnommen werden können, sind diese vor der Entsorgung zu entfernen und einer separaten Batteriesammlung zuzuführen.
Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden und sind an den dafür vorgesehenen Sammelstellen oder im Handel zurückzugeben.
Abgabe von Altgeräten
Elektroaltgeräte können bei den kommunalen Wertstoffhöfen oder den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eingerichteten Sammelstellen abgegeben werden. Informationen zu den örtlichen Sammelstellen erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Datenschutz
Soweit sich auf einem Elektroaltgerät personenbezogene Daten befinden, ist jeder Endnutzer selbst dafür verantwortlich, diese vor der Entsorgung vollständig zu löschen.
Umweltschutz
Die getrennte Erfassung und umweltgerechte Verwertung von Elektroaltgeräten dient der Schonung natürlicher Ressourcen und verhindert, dass potenziell schadstoffhaltige Bestandteile unkontrolliert in die Umwelt gelangen.
Hinweis: Diese Informationen gelten für Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).
Hinweise zur Entsorgung von Batterien
Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus getrennt vom Hausmüll zu entsorgen.
Sie können Altbatterien nach Gebrauch an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel unentgeltlich zurückgeben. Die Rückgabe ist gesetzlich vorgeschrieben und trägt zum Schutz der Umwelt sowie zur Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe bei.
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit einem chemischen Symbol unter der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet:
- Pb = Batterie enthält Blei
- Cd = Batterie enthält Cadmium
- Hg = Batterie enthält Quecksilber
Sofern Batterien oder Akkus ohne Beschädigung aus dem Elektrogerät entnommen werden können, sollten diese vor der Entsorgung des Gerätes entfernt und getrennt entsorgt werden.